Einwilligung archivieren / Aufbewahrung (praktisch erklärt)
In der Praxis geht es selten um „perfekte Juristerei“, sondern darum, dass du Monate später noch weißt, was wozu gehört. Ein ruhiger Ansatz ist: alles pro Anlass bündeln, bei Bedarf exportieren – und abgeschlossene Anlässe einfach archivieren. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Einfacher Grundsatz
- Ein Anlass (Termin/Auftrag/Event) als gemeinsamer Referenzpunkt.
- Zustimmungen landen dort als Zwischenstand.
- Finalisieren erzeugt den Nachweis (PDF + Protokoll) – erst dann exportierbar.
- Archivieren räumt die Übersicht auf, ohne dass etwas verloren geht.
Was heißt „archivieren“ in der Praxis?
Archivieren ist ein Status, kein Löschen. Du hältst die Startseite sauber, kannst aber später jederzeit wieder nachschauen, öffnen oder exportieren.
Was solltest du für „Aufbewahrung“ mindestens haben?
- Kontext (Anlass)
- Umfang (welche Zwecke/Plattformen)
- Zeitpunkt (Zeitstempel)
- Abschluss (Finalisierung / Nachweis‑Export)
Was bedeutet „archivieren“?
Archivieren ist ein Status (Übersicht sauber halten), kein Löschen. Inhalte bleiben verfügbar.
Was sollte ich mindestens dokumentieren?
Kontext (Anlass), Umfang (Zwecke), Zeitpunkt (Zeitstempel) und Abschluss (Finalisieren/Export).
Wie kann ich etwas für Übergabe/Archiv exportieren?
Nach dem Finalisieren kannst du Nachweise als PDF + Protokoll exportieren – oder ein Export‑ZIP als Paket.
Wie passt Widerruf dazu?
Widerrufe/Änderungen solltest du zum Anlass dokumentieren, damit der Verlauf nachvollziehbar bleibt.
Ist das Rechtsberatung?
Nein. Das ist eine praktische Orientierung.